Der schwere Atemschutz ist für die Feuerwehren unverzichtbar. Bei fast allen Bränden und vielen technischen Einsätzen können giftige Dämpfe austreten und stellen daher eine unmittelbare Lebensgefahr für die Feuerwehrkameradinnen und Kameraden dar!
Der zukünftige Atemschutzgeräteträger muss sich vor der Ausbildung einer medizinischen Untersuchung unterziehen, wo vor allem die physische- und psychische Tauglichkeit überprüft werden. Nach Feststellung der Tauglichkeit wird in der Feuerwehrschule Lebring die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger in Theorie und Praxis durchgeführt. Während dieser Ausbildung wird so mancher zukünftige Atemschutzgeräteträger seine persönlichen Leistungsgrenzen im physischen und psychischen Bereich kennenlernen.
In weiterer Folge muss sich jeder aktive Atemschutzträger einer jährlichen Überprüfung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit in einem standardisierten Testverfahren unterziehen. In diesem ÖFAST genannten Test sind 5 körperlich fordernde Aufgaben in voller Atemschutzausrüstung zu absolvieren.
Der Atemschutzwart ist neben der laufenden Fort- und Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger auch für das Atemschutzgerät als solches verantwortlich. Hierzu zählt nicht nur die Wartung, Überprüfung und Wiederbefüllung sondern auch eine Vielzahl an administrativen Tätigkeiten. Die Aufgabe eines Atemschutzwartes bedarf eines verantwortungsvollen und pflichtbewussten Kameraden.